Klimaschutzpreis 2024

Wenn es um Umweltschutz geht ist Ehrenamtliches Engagement eine der wichtigsten Säulen. Deshalb loben die Westenergie AG und die Gemeinde Erndtebrück auch in diesem Jahr wieder den Klimaschutzpreis aus und stellen einen Geldpreis zur Verfügung.

Bei diesem Wettbewerb kann jede natürliche und juristische Person (Bürger*innen, Vereine, Unternehmen, sonstige Institutionen wie Schulen und KiTas) teilnehmen, die in der Gemeinde Erndtebrück eine Aktion oder ein Projekt zum Umwelt- und Klimaschutz umsetzt, bzw. umgesetzt hat.

Denkbar sind alle Projekte und Aktionen zum Wohl und Schutz des Klimas, der Umwelt sowie der Natur. Wichtig dabei ist: Diese müssen allen Bürger*innen in der Gemeinde Erndtebrück zugutekommen und von der Öffentlichkeit nutzbar sein.

Bewerben? – So geht’s:

Eine formlose Beschreibung des Projekts oder der Aktion ist ausreichend, gerne mit Fotos. Das Projekt kann noch in der Planung, in der Umsetzung oder bereits abgeschlossen sein.

Für die Einreichung dient die Online-Plattform des Westenergie Klimaschutzpreises (https://klimaschutzpreis.westenergie.de/bewerbungsformular).

Achtung: Die Bewerbungen können ausschließlich über dieses Portal eingereicht werden!

Der Bewerbungszeitraum ist vom 16. Mai 2024 bis einschließlich 15. September 2024, im Anschluss werden die Einreichungen ausgewertet und die Preisträger direkt kontaktiert. Die Jury besteht aus Vertretern von der Westenergie AG und der Gemeindeverwaltung.

Das sind die Teilnahmebedingungen:

  • Teilnehmen kann jede natürliche und juristische Person (Bürger*innen, Vereine, Unternehmen, sonstige Institutionen wie Schulen und KiTas) einer Kommune, die auf lokaler Ebene Projekte zum Umwelt- und Klimaschutz umgesetzt hat und die der Allgemeinheit zugutekommen.
  • Zugelassen sind alle Projekte zum Wohl und Schutz des Klimas, der Umwelt sowie der Natur, die von der Öffentlichkeit nutzbar sind.
  • Privatpersonen und Vereine dürfen nur teilnehmen, wenn ihre Projekte der Allgemeinheit zugutekommen und öffentlich zugänglich/nutzbar sind. D. h., dass die Refinanzierung von z. B. PV-Anlagen, Wärmepumpen, LED-Umrüstungen nicht möglich ist!
  • Minderjährige dürfen mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten teilnehmen, wenn deren Erlaubnis vorliegt. Eine Preisgeldauszahlung erfolgt auf das Konto der Erziehungsberechtigten.
  • Preisträger*innen der Vorjahre können sich mit anderen Projekten neu bewerben, nicht aber mit dem bereits geförderten Projekt. Ein Projekt, das bereits gefördert wurde, kann nicht noch einmal gefördert werden.
  • Die Projekte müssen klar von anderen Westenergie Initiativen (zum Beispiel Westenergie aktiv vor Ort) abgrenzbar sein.
  • Die Projekte müssen umgesetzt sein.
  • Selbständige dürfen keine Projekte einreichen, die ihrem Geschäftsfeld zuträglich sind (z.B. Imker*in stellt Bienenstöcke auf).
  • Amts- und Mandatsträger*innen dürfen nicht teilnehmen, auch nicht in anderer Funktion, wenn sie ein weiteres Amt (z.B. Vorsitz eines Vereins) ehrenamtlich innehaben.
  • Eine Jury aus Kommunalverwaltung und Westenergie entscheidet gemeinsam entsprechend der Westenergie Teilnahmebedingungen über die Preisvergabe